Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht berate ich gleichermaßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, beispielsweise bei folgenden Themengebieten:

  • Abmahnung

  • Kündigung

  • Aufhebungsvertrag

  • Abfindung

  • Arbeitszeugnis

  • Mobbing

  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis


Folgendes sollten Sie unbedingt beachten:

Im arbeitsrechtlichen Verfahren kommt der Beachtung von sog. Ausschlussfristen besondere Bedeutung zu. Wurden Sie beispielsweise gekündigt, so müssen Sie grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung hiergegen mittels Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht vorgehen. Zudem sehen die meisten Arbeitsverträge bestimmte Fristen vor, innerhalb derer sämtliche, aus dem Arbeitsverhältnis resultierende, Ansprüche geltend zu machen sind. Um in solchen Fällen keinen Rechtsverlust zu erleiden, sollten Sie umgehend einen Beratungstermin mit mir vereinbaren.