Strafrecht


Eines meiner Hauptinteressengebiete ist das Strafrecht. Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich sowohl die Interessen von Beschuldigten als auch von Opfern einer Straftat. Sollten Sie oder Ihr Kind

• von der Polizei als Beschuldigte/r vorgeladen worden sein,

• eine Anklageschrift, einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben,

• verhaftet worden sein, oder will die Polizei Ihre Wohnung durchsuchen, dann helfe ich Ihnen gerne bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Kerngebiete meiner Tätigkeit sind hierbei:

• Jugendstrafrecht

• Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)

• Betäubungsmittelstrafrecht

• Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten

• Sexualstrafrecht

• allg. Strafrecht (Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung)

 

Im Falle einer bereits erfolgten Verurteilung in der ersten gerichtlichen Instanz führe ich auch gerne das Berufungsverfahren vor dem Landgericht und das Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht bzw. Bundesgerichtshof für Sie durch. Sind Sie hingegen Opfer einer Straftat geworden, leiste ich Ihnen gerne rechtlichen Beistand und begleite Sie durch den belastenden Prozess. Hierbei stelle ich sicher, dass Ihre Belange ausreichende Berücksichtigung finden. Insbesondere helfe ich Ihnen bei der:

• Erstattung einer Strafanzeige/eines Strafantrags

• Erhebung einer Privat-/Nebenklage

• Erzwingung einer öffentlichen Anklage

• Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche

Als Beschuldigte/r einer Straftat sollten Sie unbedingt Folgendes beachten:

Um sich alle Verteidigungschancen offen zu halten, ist dringend anzuraten, gegenüber der Polizei zunächst jegliche Angaben zur Sache zu verweigern. Nehmen Sie stattdessen sofort Kontakt mit mir auf; hierfür steht Ihnen in Notfällen (etwa im Falle einer Hausdurchsuchung, Beschlagnahme oder Festnahme) folgende Nummer zur Verfügung:

Mobil: 0173-1521469

Ihr Schweigen kann Ihnen in einem solchen Fall nicht zur Last gelegt werden. Ihnen steht nach deutschem Recht ein gesetzliches Schweigerecht zu. Niemand kann gezwungen werden, aktiv an den Ermittlungen gegen sich selbst mitzuwirken.